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Der Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih
Der Bundesrat hat erstmals einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2012.
Mit dem GAV Personalverleih wurde erstmals ein einheitliches und umfassendes Regelwerk geschaffen, welches für sämtliche Temporäreinsätze gilt. Temporäre Mitarbeitende profitieren von einer besseren Altersvorsorge und einem längeren Lohnausfallschutz im Falle einer Erkrankung. Ihre Löhne sind branchenspezifisch geschützt. Die Innovation des GAV‘s für den Personalverleih sieht die Einführung des Weiterbildungsfonds für temporär Arbeitende vor. Ihre Vorteile auf einen Blick:
Unsere Consultants informieren Sie gerne über die neuen Vorteile und beraten Sie unverbindlich und kostenlos zu allen Fragen rund um Ihre berufliche Zukunft.
Publikationen
Der GAV Personalverleih - kurz und bündig erklärt
Herausgegeben 2011, swissstaffing
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